Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die SPD-Stadtratsfraktion stellt folgenden
Prüfantrag:
Die Stadt Augsburg als alleiniger Gesellschafter in der Wohnbaugruppe Augsburg setzt der Geschäftsführung der Wohnbaugruppe eine Obergrenze bei Mieterhöhungen und Neuvermietungen von Wohnungen bis zu maximal 10 % unterhalb der ortsüblichen Miete. Diese Begrenzung gilt nicht für EoF-Wohnungen, wo von Haus aus die marktübliche Miete vom Fördergeber akzeptiert und der Mieter bezuschusst wird.
Begründung:
Die WBG hat seit ihrer Gründung im Jahr 1927 zwei wichtige Aufgaben: Die Schaffung von erschwinglichen Wohnraum für breite Schichten in der Bevölkerung und gleichzeitig die Entspannung des Wohnungsmarkts. Dieser war damals und ist auch heute wieder angespannt. In dieser Situation kennen die Marktgesetze nur eine Richtung: Mietensteigerung. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Stadt mit ihren Möglichkeiten nachhaltig dafür einsetzt, dass die Mieten in der Stadt nicht insgesamt explodieren. Wenn die WBG hier selbst alle Möglichkeiten ausnützt, wäre sie sogar auf dem Wohnungsmarkt selbst noch ein Treiber bei den Mieten. Deshalb muss hier eine realistische Begrenzung festgelegt werden, die moderate Steigerungen für neue Investitionen ermöglicht, aber die Mietenlandschaft im Blick behält. Auch die Stadt München hat deshalb für ihre gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften eine entsprechende Mietenbegrenzung festgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. gez. gez.
Dr. Florian Freund Jutta Fiener Sieglinde Wisnieewski
Fraktionsvorsitzender Stadträtin Stadtrat
In PDF herunterladen: SPD-Fraktion beantragt Mietpreisbremse bei der WBG