SPD-Fraktion- Linie 5- beantragt Variante Koenig im Planfeststellugnsverfahren zu prüfen

25.2.2020
AntonsviertelAugsburgInnenstadtPfersee

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Deutsche Bundestag hat das Dritte Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) beschlossen. Durch diese Änderung können nun auch Straßenbahn-Baumaßnahmen gefördert werden, wenn deren Trasse überwiegend auf besonderem Bahnkörper geführt oder eine Bevorrechtigung der Bahnen durch geeignete Bauformen beziehungsweise Fahrleitsysteme (gemeint ist hier insbesondere Lichtsignaltechnik) sichergestellt ist.

Diese neue Gesetzesentwicklung ist für das Augsburger Projekt „Linie 5“ und die strittige Trassenführung westlich der des Hauptbahnhofs von großer Bedeutung. Die bisherige Trassenfestlegung des Augsburger Stadtrates beruht auf dem Ergebnis des Bürgerbeteiligungsprojekts „Go West“ in den Jahren 2013/2014. In diesem Verfahren wurde eine Führungder Linie 5 über die Rosenaustraße ausgeschlossen, weil eine Variante mit besonderem Bahnkörper wie damals im GVFG zwingend vorgesehen, unakzeptable Querschnittsverbindungen und Baumfällungen in der Rosenaustraße zur Folge gehabt hätte und eine Variante ohne besonderen Bahnkörper in diesem Abschnitt (ca. 350 Meter) damals nicht förderfähig gemäß GVFG gewesen wäre. Es wurde damals in Folge der alten gesetzlichen Regelung argumentiert, dass eine eventuelle Verlegung des Abwasserkanals (BJ 1910) nicht förderfähig und somit insgesamt für die Stadtwerke Mehrkosten bei diesem Projekt von geschätzt 8 Millionen Euro entstehen würden. In der Konsequenz erfolgten offenbar auch keine konkreten Planungen mehr zu dieser Variante, also z.B. auch nicht zu möglichen Optimierungen an den Verkehrsknotenpunkten und eventuellen Haltestellen oder zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit. Diese Variante, die eigentlich die direkte und schnellste ist, wurde sozusagen bereits im frühen Stadium der Überlegungen aus dem Rennen genommen.

Der Ausschlussgrund für Trassenvarianten ohne besonderen Bahnkörper in der Rosenaustraße ist durch die Gesetzesänderung nun vollständig entfallen. Die Streckenführung der Linie 5 durch die Rosenaustraße macht mit einem Abschnitt von 350 m deutlich weniger als 20 Prozent der Neubaustrecke aus und ist nun förderfähig gem. GVFG.

Im Planfeststellungsverfahren sind durch eine sorgfältige Abwägung alle in Frage kommenden Varianten zu prüfen. Da eine Führung über die Rosenaustraße ohne besonderen Bahnkörper nicht mehr aus Finanzierungsgründen ausgeschlossen werden kann, müssen Varianten mit diesem Gestaltungsmerkmal ab sofort gleichwertig untersucht und der bisher präferierten Variante der Stadt gegenübergestellt werden.

Herbert König und Rainer Schnierle haben für eine Führung über die Rosenaustraße zwei Varianten (mit mehreren Untervarianten- hinsichtlich der Lage der Haltestellen und der Verknüpfung mit der Trasse in der Bürgermeister-Ackermann-Straße) ausgearbeitet.

1;      Die seinerzeit mit dem Zuschussargument abgelehnte Führung beider Gleise (beide Fahrtrichtungen) über die Rosenaustraße

 

2;      Die seinerzeit nicht erwogene Variante König/Schnierle mit der Führung in nur eine Fahrtrichtung (stadtauswärts) über die Rosenaustraße und der Fahrtrichtung (stadteinwärts) über die Holzbachstraße.

Eine zeitnahe Prüfung dieser beiden Varianten ist durch die Änderung der Gesetzeslage nicht nur zwingend geboten, damit eine rechtssichere Planfeststellung möglich ist. Beide Varianten sind nun auch förderfähig. Aus unserer Sicht lohnt es sich, diese beiden Varianten, nun zu prüfen, da sie auch viele weitere Vorteile mit sich bringen werden.

Um den rechtzeitigen Anschluss der Linie 3 an die 2023 fertiggestellte Mobilitätsdrehscheibe möglichst noch realisieren zu können, ist es dringend notwendig, diesen Anschluss schnellstmöglich, so wie bereits planfestgestellt, über die Rosenaustraße/Pferseer Straße (unter Beibehaltung der Haltestelle Rosenaustraße) herzustellen. Nur so kann vermieden werden, dass die wichtige Linie 3 womöglich über Jahre nicht in den neuen Bahnhofstunnel einfahren kann. Die Planfeststellung der Linie 5 kann dann nach Abschluss der Variantenprüfungen unter Einschluss der Rosenaustraße für die gesamte Linie beantragt werden.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb folgenden

Antrag:

 Die Verwaltung wird beauftragt, die beiden Varianten von König und Schnierle in das Planfeststellungsverfahren einzubringen und zu prüfen, ob es dich hierbei sogar um die Vorzugsvariante handeln kann.

Mit freundlichen Grüßen

gez.                                                   gez.                                                     gez.                                                                     gez.

Dr. Florian Freund                        Willi Leichtle                                     Margarete Heinrich                                         Stefan Quarg

Fraktionsvorsitzender                  stellv. Fraktionsvorsitzender        stellv. Fraktionsvorsitzende                          stellv. Fraktionsvorsitzender

gez.                                                   gez.                                                      gez.

Anna Rasehorn                             Hüseyin Yalcin                                  Angela Steinecker

Stadträtin                                       Stadtrat                                              Stadträtin

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