Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
der Raum Augsburg gehört weiter zu den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Laut aktuellem Mietspiegel der Stadt Augsburg sind die Mieten in den Jahren von 2017 bis 2021 um rd. 20% gestiegen. Sie lagen damit deutlich oberhalb der allgemeinen Preissteigerungen und der allgemeinen Lohnentwicklung. Gleichzeitig spielt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der nicht mehr zu deckende Bedarf an Fachkräften eine zunehmende Rolle und gefährdet die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsraums Augsburg. Der angespannte Wohnungsmarkt und der gleichzeitige Anstieg der Mieten trägt dazu bei, dass sich Unternehmen bei der Suche nach Fachkräften zunehmend schwertun.
Die SPD-Stadtratsfraktion hat in der letzten Ratsperiode viel für bezahlbaren Wohnraum in Augsburg erreicht. Die Festschreibung einer verbindlichen Quote von 30% günstiger (EOF-) Wohnungen in allen neuen Bebauungsplänen und die deutliche Verlängerung der Sozialbindung solcher Wohnungen sind ein großer Erfolg der SPD und ihrer Referenten. Diese verstärkte Schaffung von günstigem Wohnraum wird allerdings erst in einigen Jahren richtig wirksam werden, wenn neue Bebauungspläne rechtskräftig geworden und die entsprechenden Bauvorhaben umgesetzt worden sind. Die verbindliche Quote von 30% kann zudem nur ein Baustein unter mehreren Maßnahmen sein. Der verstärkte Bau von Wohnungen durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft und die (Konzept-) Vergabe von städtischen Grundstücken gehören ebenfalls zu den bereits beschlossenen Möglichkeiten, mittelfristig für eine Entspannung auf dem Augsburger Wohnungsmarkt zu sorgen.
Ungeachtet der bereits beschlossenen Maßnahmen besteht aus Sicht der SPD jedoch noch weiterer Nachholbedarf beim Bau von günstigen Wohnungen, die auch kommunal umgesetzt werden können.
Günstiger Wohnraum ist dabei ein wesentlicher Standortfaktor bei der Personalakquise für KMU aber auch im Bereich (sozialer) Dienstleistungen. Bislang bleibt die Stadt bzw. die Region im Bereich Wohnungsmarkt hinter den Möglichkeiten zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts im Bereich Fachkräfte zurück. Insbesondere KMU verfügen häufig nicht über das erforderliche Knowhow, um Werkswohnungen zu bauen und zu betreiben. Größere Unternehmen und international tätige Konzerne würden zwar über die notwendigen (finanziellen) Ressourcen verfügen, um Werkswohnungen errichten und betreiben zu können. Sie scheuen jedoch teilweise den damit einhergehenden Aufwand oder finden aufgrund ihrer starken Arbeitgebermarke noch vergleichsweise einfach Fachkräfte. Interessant ist vor diesem Hintergrund, dass der Bau und Betrieb von Werkswohnungen unterbleibt, obwohl Unternehmen – zumindest manchmal – über geeignete Grundstücke verfügen würden. Es besteht also ein Bedarf für günstigen Wohnraum in Form von Werkswohnungen sowohl im Hinblick auf den Wohnungsmarkt als auch im Hinblick auf den Fachkräftemangel, der derzeit aus verschiedenen Gründen nicht gedeckt wird.
In der Stadt Augsburg existiert mit der städtischen Wohnbaugruppe (WBG) ein etablierter und fachlich versierter Player im Wohnungsmarkt. Als wesentliches Problem bei der Entwicklung von günstigem Wohnraum stellt aus Sicht der WBG die Verfügbarkeit geeigneter / bezahlbarer Grundstücke dar.
Gleichzeitig übernehmen starke Player in der Region wichtige Aufgaben bei der Fachkräftegewinnung. Zu nennen sind hier IHK, HWK und Regio Augsburg Wirtschaft GmbH.
In Anbetracht der beschriebenen Situation mit den vorhandenen Problemen kann der Stadt eine wesentliche Rolle beim Zusammenbringen der oben geschilderten Interessen zukommen.
Die SPD/DIE LINKE-die soziale fraktion stellt deshalb folgenden
Antrag:
- Die WBG wird gemeinsam mit der Stadtverwaltung beauftragt, ein Projekt zur Schaffung von Werkswohnungen für Unternehmen in Augsburg aufzulegen.
- Das Projekt wird von der Stadt Augsburg initiiert und wird unter Beteiligung der o.a. Sachverständigen (IHK, HWK, Regio Augsburg Wirtschaft GmbH, WBG) bearbeitet.
- Gegenstand des Projekts ist der Bau und Betrieb von Werkswohnungen für Unternehmen in der Stadt Augsburg. In dem Projekt wird u.a. zu klären sein:
- Welche Finanzierungsmodelle erforderlich / möglich sind, dabei ist auch zu klären, inwieweit die EOF-Förderung in Anspruch genommen werden können.
- Welche Unternehmen bereit bzw. in der Lage sind, entsprechende Grundstücke einzubringen,
- Welche Rahmenbedingungen seitens der Stadt zu schaffen wären, um die geschilderten Zielsetzungen zu erreichen.
- Nach Abschluss des Projekts werden die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um bei der Realisierung von Werkswohnungen weiter zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen