Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir stellen für die anstehenden Haushaltsberatungen den Antrag, für die Ausländerbehörde zwei zusätzliche Stellen zu schaffen, so dass der kommende erhöhte Arbeitsaufwand durch die neuen gesetzlichen Regelungen für die Arbeitsmigration nach Deutschland, gestemmt werden kann.
Begründung:
Die von der Bundesregierung ab 2023 wirksame neue Gesetzgebung bezüglich der Arbeitsmigration nach Deutschland lässt eine deutlich erhöhte Zuwanderung auch aus Drittstaaten erwarten und ebenso einen erhöhten Familiennachzug aus diesen Ländern, da beides durch das sogenannte „Chancen-Aufenthaltsrecht“ deutlich erleichtert wird.
Weitere Erleichterungen bei der Fachkräftezuwanderung sind für 2023 zu erwarten. Dies wird zu einer nochmals sich verstärkende Zuwanderung von Fachkräften führen.
Der dadurch entstehende Mehraufwand in der ohnehin stark belasteten Ausländerbehörde soll daher durch die zwei zusätzlichen Stellen abgefedert werden.
Mit freundlichen Grüßen