Antrag für eine halbe Stelle für leichte Sprache in der städtischen Verwaltung

14.12.2021
Augsburg

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

wir beantragen eine halbe Stelle für eine:n Übersetzer:in für leichte Sprache für die Verwaltung der Stadt Augsburg. Die Aufgabe dieser Stelle wird es sein, die städtische Kommunikation mit ihren Bürger:innen auch in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig bedarf es dann ebenso der Mittel für eine entsprechende Stelle für einen Menschen mit geistiger Behinderung bzw. einer geeigneten externen Prüfgruppe, da Schriftstücke in leichter Sprache immer von Menschen mit geistiger Behinderung geprüft werden müssen.

Sollte dies zur Zeit nicht möglich sein, beantragen wir die Erhöhung der Mittel, die für die Fremdvergabe von Übersetzungsdienstleistungen in leichte Sprache und deren Kontrolle zur Verfügung stehen.

Begründung:

Um die Inklusion und Barrierefreiheit in Augsburg weiter voranzutreiben, muss sie vor allem auch jenseits baulicher Maßnahmen gedacht werden. Ein sehr wichtiger Schritt in dieser Richtung ist es, die Kommunikation städtischer Institutionen und Ämter mit den Bürger:innen auch in leichter Sprache zu gestalten.

Hierzu wäre es hilfreich eine halbe Stelle für eine:n Übersetzer:in für leichte Sprache, und eine halbe Stelle für die Kontrolle dieser Übersetzung, in der städtischen Verwaltung einzurichten. So hätten alle städtischen Kultur- und Freizeitinstitutionen, wie eben auch alle städtischen Ämter, bei Bedarf eine kompetente Ansprechstelle, die ihnen bei der Gestaltung ihrer Kommunikation in leichter Sprache hilft.

Nach Auskunft des Behindertenbeirats werden derzeit häufig externe Dienstleistungen für diese Tätigkeit in Anspruch genommen.

Mit freundlichen Grüßen

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