Beantwortung der Anfrage zur Ebnerstraße vom 25.02.2022

23.2.2023
AugsburgOberhausen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

am 15.02.2023 ging bei uns die Antwort (INF-ANF/22/07384-1) auf unserer Anfrage vom 25.02.2022 von Seiten des Referates 2 ein. Bei der Durchsicht der Antwort fiel auf, dass es sich hierbei ausschließlich um den verschriftlichten Bericht aus dem Umwelt-, Klimaschutz- und Gesundheitsausschuss vom 14.03.2022 handelt. Unsere Fragen blieben gänzlich unbeantwortet bzw. es wurden Fragen beantwortet, die wir nicht gestellt hatten.

Aus diesem Grund sehen wir die Anfrage als nicht geschäftsordnungsgemäß erledigt an. Zumal in der Ausschusssitzung von Frau Rasehorn bereits darauf hingewiesen wurde, dass die Fragen in unsere Anfrage durch den mündlichen Bericht im Ausschuss nicht beantwortet wurden und Antworten in schriftlicher Form nachgereicht werden sollten.

Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Umwelt-, Klimaschutz- und Gesundheitsausschuss vom 14.03.2022

Frau Rasehorn bedankt sich für den Bericht. Man hoffe, dass die 42 Fragen, die ihre Fraktion schriftlich gestellt habe, auch beantwortet würden, da es wichtig sei, dass so etwas in Zukunft vermieden werden könne. Sie bedanke sich daher schon im Voraus für die zugesicherte schriftliche Beantwortung.

Es sei richtig dargestellt worden, dass es für die Heimaufsicht unglaublich schwierig sei. Die Begehungen, die meist auch angekündigt seien, seien Momentaufnahmen. Ein Heim könne flexibel reagieren, z. B. was die Personalplanung anbelange. Oft tauchten Bewohner und Bewohnerinnen nicht in der Kartei auf, weil sie angeblich im Krankenhaus seien. Für die Heimaufsicht sei es daher unglaublich schwer. Deswegen sei sie auch darauf angewiesen, dass Angehörige und Beschäftigte konkrete Hinweise über Mängel oder Betrügereien weitergäben, damit man eben konkret gegen das Heim vorgehen könne. Ihre Frage sei, um welche Beschwerden es sich gehandelt habe, die eingegangen seien, ob leichtere oder schwerwiegendere Mängel angezeigt worden seien, und ob man daraufhin auch konkret hätte handeln können.

Eine weitere Frage, die ihrer Fraktion besonders wichtig sei, um die Heimaufsicht zu schützen, die dort doch auch einen sehr guten Dienst geleistet habe, sei, ob diese personell ausreichend ausgestattet sei. Wenn 25 Pflegeheime in Augsburg kontrolliert und beraten werden müssten, dazu die Einrichtungen der Behindertenpflege, müsse man schon auch den Freistaat und den Bezirk fragen, ob die Heimaufsicht qualitativ und quantitativ ausreichend ausgestattet sei, und ob nicht eine Unterstützung an der Stelle von Nöten sei, wenn es solche Problemfälle wie die Ebnerstraße gebe, mit der sich wahrscheinlich alleine zwei Stellen beschäftigten müssten, während aber weitere 24 Heime kontrolliert werden müssten. Das wäre eine Bitte, dass diese Frage mitgenommen werde. Ansonsten freue man sich auf die Beantwortung der anderen Fragen, um dann wirklich in die Debatte gehen zu können, wie so etwas in Zukunft verhindert werden könne.

Es wird noch angemerkt, dass die schriftliche Beantwortung fast 12 Monate angedauert hat und weiterhin keine unserer Fragen beantwortet wurde. In der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien (GeschO) unter § 33(1) Antragstellung, Antragstellung, Behandlung wird folgendes geregelt:

1 Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder haben das Recht, Anträge zu stellen. 2 Diese sind schriftlich beim/bei der Oberbürgermeister/in einzureichen und sollen mit einer kurzen Begründung versehen sein. 3 Die Anträge können auch elektronisch oder im Ratsinformationssystem gestellt werden. 4 Soweit die Anträge in die Zuständigkeit eines Kollegiums fallen, sind sie grundsätzlich bis zur nächsten oder übernächsten Sitzung des betreffenden Kollegiums, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von drei Monaten zu behandeln, ansonsten ist ein Sachstandsbericht zu geben.

Aus diesem Grund stellt die SPD/DIE LINKE-die soziale fraktion folgenden

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, alle Fragen unserer Anfrage vom 15.02.2022 schriftlich zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

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