Dringlichkeitsantrag: Lösungsvorschlag für das Schullandheim Zusamzell

20.6.2022
Augsburg

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Diskussion um die Augsburger Schullandheime ist lang und hinterlässt z.T. tiefe emotionale Spuren. Die letzten 10 Jahre zeigten, dass das Bildungsreferat sich nicht im Stande sieht, die Immobilie gleichzeitig zu betreiben und zukunftsorientiert umzubauen. Dies lag auch stark daran, dass das Bildungsreferat einen Schwerpunkt seiner Arbeit in der Sanierung der 70 Augsburger

Schulen hat. Damit verbunden ist auch die unmittelbare Konkurrenz des Schullandheims um Fördermittel mit den Schulen. Inhaltlich hätte aber aus Sicht vieler Beobachter und Pädagogen das Schullandheim Zusamzell nach wie vor seine Berechtigung und seine Zukunft. Viele Schülerinnen und Schüler haben dort pädagogisch und sozial wertvolle Zeiten verbracht.

Mit dem Antrag soll die Baulast für das Gebäude aus dem Bildungsreferat und auch aus dem städtischen Haushalt herausgelöst werden, um nicht mehr in Konkurrenz mit Schulsanierungen zu stehen. Letztlich bekäme das Schullandheim damit auch wieder eine stärkere bürgerschaftliche Prägung; insofern schließt sich der Kreis, weil das Schullandheim Zusamzell ursprünglich von bürgerschaftlichem Engagement geschaffen wurde, ehe es in die Stadt überging.

Mit dem Eigentumsübergang soll die notwendige bauliche Investition sichergestellt werden; eine Stiftung, für die das Schullandheim zweckgemäß ist, wird sich unabhängig von den Nöten der städtischen Haushalte darum kümmern. Die im Stadtrat beschlossenen Mittel aus dem Verkauf des Schullandheims Thannhausen sollen gleichwohl dafür in die Stiftung zweckgebunden fließen. Nach wie vor steht eine Förderung durch Zuschüsse des Bayerischen Schullandheimwerks (BSHW) im Raum.

Die Hoheit und Verantwortung für den Betrieb zusammen mit den damit verbundenen Kosten muss bei der Stadt bleiben, weil dies im Stiftungsamt unmittelbar nicht gestemmt werden kann.

Das Betriebskonzept kann zusammen mit dem Schullandheimverein und engagierten Pädagogen weiterentwickelt und ausgearbeitet werden. Ob ein Träger wie z.B. der Stadtjugendring die Vermietung, die konzeptionellen Angebote und die Hausmeistertätigkeiten stemmen kann und zu welchen Konditionen, muss geprüft werden. Möglicherweise ergäben sich hier Synergieeffekte mit den vorhandenen Strukturen im SJR wie auch im benachbarten Rücklenmühle. Denkbar sind auch andere Träger im Jugendhilfebereich.

Mit dem Beschluss soll das Schullandheim Zusamzell eine echte Zukunft erhalten, die es in den letzten 4 Jahren definitiv nie hatte.

Die SPD/ DIE LINKE-die soziale fraktion stellt deshalb folgenden Dringlichkeitsantrag für die Stadtratssitzung am 23.06.2022 TOP 10 (öffentliche Sitzung):

  1. Die Stadt Augsburg übergibt das Schullandheim Zusamzell nebst allen zugehörigen Grundstücken und Ausstattung an eine geeignete städtische geführte Stiftung (z.B. den Protestantischen oder den Katholischen Volksschulfonds), damit diese den notwendigen Umbau für den Weiterbetrieb des Grundstücks für Schullandheim-Fahrten und Jugendgruppennutzungen durchführt und anschließend mietweise zur Verfügung stellt. Die Übergabe erfolgt schenkungsweise mit der Maßgabe, dass das Grundstück wenigstens 25 Jahre lang für die genannten Nutzungen zur Verfügung gestellt wird.
  2. Die Stiftung erhält im Folgenden die Einnahmen aus dem Übernachtungsbetrieb der Schulklassen und Jugendgruppen. Sie erhält zudem einen Investitionskostenzuschuss in der Höhe, wie er nach der Beschlusslage des Stadtrats (BSV/18/01327) aus dem Erlös für das Schullandheim Thannhausen in die Sanierung des Schullandheims Zusamzell bereitgestellt werden sollte. Die Stadt unterstützt ferner die Stiftung aktiv bei der Gewinnung von Investitionszuschüssen öffentlicher Stellen, insbesondere von Zuschüssen des Bayerischen Schullandheimwerks (BSHW).
  3. Der Jugend- und Schulbetrieb des künftigen Schullandheims Zusamzell wird weiter über die Stadt organisiert und ggf. an einen geeigneten Träger delegiert. Die Kosten hieraus trägt die Stadt; soweit für die pädagogischen Leistungen Gebühren o.ä. erhoben werden, stehen diese der Stadt bzw. dem beauftragten Träger zu.
  4. Inhaltlich soll das Betriebskonzept der Doppelnutzung (Jugendgruppen/Schulklassen im Wechselmodus) weiterverfolgt werden und der Ausbau der Kapazitäten; ebenso soll der Betrieb mit zubuchbaren Themenbausteinen verknüpft werden (insbesondere das Welterbethema Wasser, vgl. BSV/18/01894).
  5. Sollte vor diesem Hintergrund nach 25 Jahren der Schullandheimbetrieb nicht mehr sinnvoll sein und auch keine Änderung des Konzeptes hilfreich, ist die Stiftung berechtigt, das Grundstück einer anderen Nutzung zuzuführen. Die Stadt ist vorher nach möglichen Alternativen zu fragen.

Mit freundlichen Grüßen

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