Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
hiermit stellen wir aufgrund der aktuellen Entwicklung der Preise einen Folgeantrag zu unserem Antrag vom 25.08.2022 zur Aussetzung der AVV Tariferhöhung:
Dringlichkeitsantrag für die Stadtratssitzung am 27.10.2022
Die indexierte Tariferhöhung des AVV wird nicht an die Kunden weitergegeben. Stattdessen sollen die Träger des AVV bis zur Einführung des 49 € Tickets (maximal für einen Zeitraum von sechs Monaten) die kalkulierten Mehreinnahmen bezahlen.
Begründung:
Durch diese Maßnahme kann die Erhöhung nominal erfolgen, was für die Abrechnung eines neuen Monatstickets von entscheidender Grundlage ist. Gleichzeitig werden die Kundinnen und Kunden des AVV nicht belastet, bis das neue 49 € Ticket eingeführt ist.
Mit freundlichen Grüßen