Einzelhandel: Gestaltungssatzung für die Innenstadt

27.7.2022
AugsburgInnenstadt

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

der Handel hat aus städtebaulicher Sicht eine hohe Bedeutung für Innenstädte. Neben der Versorgungsfunktion für die Bevölkerung trägt der Handel entscheidend zur Belebung, Gestaltung und Funktion von Innenstädten, Stadtteilzentren usw. bei, so dass diese ihren Aufgaben im Gefüge der Stadt als attraktive Aufenthaltsorte, als Orte der Kommunikation und identifikationsbildende Bereiche der Stadt gerecht werden können. Daher ist auch die Sicherung der lokalen Versorgungsstrukturen wichtig und ein elementares Ziel der Stadtentwicklung.

Es sind vor allem die Standortentscheidungen des Handels, geprägt durch aktuelle Trends, die unter anderem das Bild der (Innen-) Städte beeinflussen und sie immer wieder vor neue Herausforderungen stellen.

Der Einzelhandel sieht sich seit Jahren mit neuen Herausforderungen und sich verändernden Rahmenbedingungen konfrontiert. Viele Einzelhändler in Augsburg leiden unter der Konkurrenz des wachsenden Onlinehandels, den Beschränkungen der Corona-Pandemie und zuletzt auch unter den Folgen des Kriegs in der Ukraine.

Aufgrund des zunehmenden Angebots an Produkten und Vertriebskanälen sind eine gezielte Inszenierung der Waren und Räume sowie die Vermittlung von Erlebniswerten und zusätzlichen Anreizen für die Kundschaft von großer Bedeutung. Eine professionelle und individuelle Ladengestaltung spielt zunehmend eine wichtige Rolle, da das Produkt allein nicht mehr ausreicht, um Kunden in den Verkaufsraum zu lenken.

Seit vielen Jahren wird auch in Augsburg immer wieder darüber diskutiert, wie die Einzelhändler und andere in der Innenstadt ansässige Firmen ihre Fassaden und Schaufenster gestalten können um den Belangen des Handels aber auch des Denkmalschutzes Rechnung zu tragen.

Grundsätzlich müssen die Einzelhändler selbst wissen, wie sie ihre Schaufenster dekorieren, schließlich ist es ihr Ziel, Kunden zu gewinnen und nicht abzuschrecken. Dennoch darf das Stadtbild durch die Fassaden und Schaufenstergestaltung nicht verunstaltet werden.

Hierbei stoßen oft unterschiedliche Interessen des Handels, der Stadtverwaltung und des Denkmalschutzes aufeinander. Zuletzt war die Schaufenstergestaltung des Unternehmens „Sportkind“ in der Philippine-Welser-Straße/Ecke Rathausplatz in der öffentlichen Diskussion.

Um solche Interessenskonflikte zu vermeiden bzw. den Umgang damit klar zu regeln, haben andere Städte Gestaltungssatzungen für schützenswerte Bereiche ihrer Innenstädte erlassen. Bei der Ausgestaltung dieser Satzungen waren der Denkmalschutz, Vertreter des Einzelhandels und der Stadtverwaltung beteiligt. Aufgrund der seit Jahren immer wiederkehrenden Diskussion, wie Fassaden und Schaufenster in der Innenstadt dekoriert werden dürfen, ist eine solche Satzung auch für Augsburg dringend notwendig.

Die Gestaltungssatzung ermöglicht eine detaillierte, schnelle und einheitliche Behandlung von Anträgen für Nutzungen die in den öffentlichen Raum hineinwirken. Sie ist auch zur Beurteilung von Sondernutzungen anzuwenden, die baugenehmigungspflichtig sind. Durch die schriftlich fixierte und dann vom Stadtrat beschlossene Satzung wird die Gleichbehandlung aller Antragsteller verdeutlicht und damit auch die Akzeptanz der Entscheidungen gesteigert.

Die SPD/DIE LINKE-die soziale fraktion stellt aus diesem Grund folgenden

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Denkmalschutz, dem Stadtmarketing und Vertretern des Einzelhandels eine Gestaltungssatzung für die Augsburger Innenstadt und insbesondere das Ensemble Altstadt auszuarbeiten, bzw. die bestehende Gestaltungsrichtlinie für die Augsburger Innenstadt entsprechend zu ergänzen.

Mit freundlichen Grüßen

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