Kitagebühren der freien Träger

22.2.2024
Augsburg

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Kindertagesbetreuung ist bekanntlich in Augsburg und in vielen anderen Kommunen in Bayern sehr angespannt. Die Bemühungen der Stadt, hier Abhilfe zu schaffen, insbesondere bei der Erstellung von KiTas wie auch bei der Gewinnung von Personal, sind vielfältig und tragen dazu bei, dass sich die Situation nicht noch mehr verschärft. Von einer Entspannung ist die Gesellschaft in diesem Bereich noch weit entfernt.

Neben den städtischen KiTas tragen besonders auch die freien Träger zur KiTa-Landschaft und entsprechenden Plätzen bei; dies ist vor dem Hintergrund der Subsidiarität auch gesetzlich geboten. Die steigenden Kosten bei Bau und Betrieb erhöhen jedoch die Gefahr, dass sich die nicht-kommunalen Träger aus diesem Sektor zurückziehen anstatt ebenso ihre Platzanzahl zu steigern. Die Träger fordern wiederholt und seit vielen Jahren von der Stadt, sie müsse höhere Zuschüsse oder garantierte Defizitausgleiche leisten wie dies viele kleinere Kommunen tun. Die Stadt hat zwar in der Vergangenheit ihre Zuschüsse immer wieder erhöht, liegt aber immer noch weit hinter den Forderungen der Trägerlandschaft zurück.

Wie uns diese Woche bekannt wurde, erhöht ein freier Träger im Stadtgebiet Augsburg bereits im laufenden Kindergartenjahr die Beiträge um mehr als hundert Prozent und räumt den Eltern ein Sonderkündigungsrecht ein. Es besteht die Befürchtung, dass sich diese Praxis bei der freien Trägerlandschaft – die nicht nur aus Wohlfahrtsverbänden besteht – verbreitet und Eltern sich die Beiträge nicht mehr leisten können.

Auch wenn für die Stadt die Kinderbetreuung eine Pflichtaufgabe ist, ist die Refinanzierung gleichzeitig Landesaufgabe. Deshalb gilt es aus unserer Sicht – zusammen mit den Trägern – auszuloten, inwieweit die Personalschlüssel im BayKiBiG, die dort enthaltene Refinanzierung für das Personal, und die zunehmenden Randzeitenbetreuungen noch ausreichend und angemessen sind. Insbesondere ist diesbezüglich auch ein Blick auf den sog. „Overhead“ bei allen Trägern zu werfen. Bei strukturellen Änderungen im BayKiBiG würde auch die Stadt mit profitieren.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgenden

Antrag:

  1. Die Stadt Augsburg veranstaltet ein Hearing mit den KiTa-Trägern hinsichtlich der Refinanzierung des KiTa-Personals inklusive des erforderlichen „Overheads“.
  2. Die Stadt Augsburg überprüft in diesem Zusammenhang ihre Möglichkeiten der Zuschussanpassung in Abhängigkeit von der maximalen Höhe der Elternbeiträge im Rahmen eines Gesamtpakets. Es ist auch hier eine Deckelung der Beiträge zu prüfen.
  3. Die Stadt Augsburg sucht bei den Spitzenverbänden der KiTa-Träger (Caritas, Diakonie, AWO, Elterninitiativen / Paritätische etc.) und beim bayerischen Städtetag den Schulterschluss zur Reformierung und Erhöhung der Kostenerstattung für KiTa-Personal und damit zusammenhängende Betriebs- und Verwaltungskosten.

Mit freundlichen Grüßen

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