Maßnahmen zur Situation des AKJF

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

das Amt für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) ist vielleicht das schwierigste, in jedem Fall eines der besonders schwierigen Ämter der Stadt Augsburg. Schwierig insofern, als die Ansprüche an die Mitarbeitenden enorm sind, die Verantwortung und das Risiko für alle Beteiligten, die potenziellen Eingriffe in die Familie und das Leben der betroffenen Kinder besonders hoch und auch die damit verbundenen wirtschaftlichen Kosten für die Stadt Augsburg außerordentlich hoch sind, von den mittelbaren Kosten, wenn das Amt nicht funktioniert, ganz zu schweigen.

Daher ist das AKJF immer wieder im Fokus. Zuletzt waren die Fragen der Kostenrückholung von anderen Kostenträgern über die Abteilung „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ im Blickpunkt der Öffentlichkeit, nachdem der Referent in einer Transparenzoffensive potenzielle Einnahmeverluste wegen drohender oder eingetretener Verjährung eingeräumt hat.

Wir sehen diese Verjährungsproblematik für sich genommen nicht als das größte Problem des AKJF, sondern erkennen darin vielmehr die „Spitze des Eisbergs“ an Problemen im und rund um das AKJF, die dringend einer strukturellen organisatorischen Bearbeitung auf breiter städtischer Ebene bedürfen. Es geht um die Frage der Leistungsfähigkeit des Amtes, der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, der Funktionsfähigkeit für den gesetzlichen Auftrag und die Wirksamkeit des damit verbundenen Ressourceneinsatzes der Stadt, welcher bekanntlich enorm ist. Wenn die Stadt Augsburg diese Probleme nicht angeht, drohen große Schäden.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion den folgenden

Antrag:

  1. Die Stadt richtet umgehend einen „Runden Tisch 2.0“ zur Bewältigung der Krise im AKJF ein, analog zu den Erfahrungen beim JC und ASL in der letzten Ratsperiode. Auf bewährte Maßnahmen wie Springerpool, Beschleunigung der Besetzungsverfahren, etc. ist zurückzugreifen.
  2. Die Stadt ergreift in diesem Zusammenhang die notwendigen personalwirtschaftlichen Maßnahmen (höhere Eingruppierungen und/oder Zulagen) zur Stabilisierung des Personalkörpers im ASD, dem Bereichs Beistandschaften/Pflegschaften/Vormundschaften und der WiHi.
  3. Die Stadt prüft die Auswirkungen der bereits angeordneten Standardabsenkungen im ASD mit Blick auf den Auftrag des AKJF und zeigt auf, wie der Kinderschutz ggf. besser bzw. wirksamer erreicht werden kann.
  4. Die Stadt Augsburg hinterlegt alle bereits bewilligten Funktionsstellen im AKJF mit den notwendigen Haushaltsmitteln.

Begründung:

Das AKJF hat vielfältige Aufgaben, die für die Kinder, Jugendlichen und Familien in dieser Stadt enorme Bedeutung haben. Es setzt dafür im Jahr rund 60 Mio. EUR an Mitteln, überwiegend aus Steuermitteln der Stadt Augsburg selbst, um. Untersuchungen in anderen Kommunen haben immer wieder ergeben, dass unzureichende Per-sonalausstattung dabei weder zu einer Senkung der Kosten führt und erst recht nicht zur Bewältigung der Aufgaben.

Durch die zunehmenden Personalengpässe geraten die Bereiche mit schwierigen Aufgaben besonders schnell in Schwierigkeiten, da dort langjährige Erfahrung und Sicherheit besonders bedeutsam für die Arbeitsbewältigung sind. Wenn die Lücken zu groß werden und nur mit Berufsanfängern besetzt werden können, geht die Spirale kontinuierlich nach unten. Ähnliche Erfahrungen hat die Stadt Augsburg bereits im Jobcenter und ASL in den vergangenen Jahren immer wieder gemacht. Dort konnte über den referatsübergreifenden „runden Tisch“ die Personalfluktuation letztlich gebremst werden. Die beiden Ämter konnten stabilisiert und so der Leistungsbezug für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger wieder sichergestellt werden. Eine wichtige Abhilfe war damals die schnelle Ausbildung und Zuführung von Personal einerseits und das Halten des Personals durch eine Arbeitsplatzzulage und bessere (angemessene) Eingruppierungen andererseits.

Im AKJF wären solche Maßnahmen mindestens für die Wirtschaftliche Jugendhilfe, den ASD und den Bereich Beistandschaften/Pflegschaften/Vormundschaften erforderlich. Dass die Bearbeitungszeiten in der WiHi zu massiven Problemen führt, hat der Referent selbst ausgeführt und offengelegt. Dass darüber hinaus im ASD Standardabsenkungen angeordnet werden mussten, um die gefährlichsten Probleme vorab bewältigen zu können, ist ebenso bekannt. Dass die Fallzahlen im Bereich Pflegschaften exorbitant hoch sind, konnten wir in Gesprächen erfahren.

Zudem wurden im Jahr 2024 zahlreiche Funktionsstellen für das AKJF bewilligt, die jedoch nicht mit den entsprechenden Haushaltsmitteln hinterlegt wurden, sodass eine Ausschreibung und Besetzung der betroffenen Stellen nur schwer möglich war. Das betrifft für den Fachbereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe 8,5 VZÄ, den Fachbereich Pflegekinder und Adoptionen 6,8 VZÄ und den Sozialen Dienst 4 VZÄ. Eine solch widersprüchliche Praxis ist angesichts der bereits angesprochenen Personalengpässe nicht nachvollziehbar.

Wir wissen, dass seit längerem versucht wird, diese Themen anzugehen, bislang offenbar ohne Erfolg und ohne konkrete Abhilfemaßnahmen. Da die Zeit aber drängt und sich die Probleme nicht von selbst in Luft auflösen, sehen wir dies auch als politisches Problem, das über die „laufende Verwaltung“ zunehmend hinausgeht, schon aufgrund des Umfangs der Betroffenheiten.

Gerne sind wir auch als Politik bereit, wie in der Vergangenheit, diese Entwicklung zu begleiten, da uns das AKJF, die dortigen Mitarbeitenden und die hinter dem AKJF stehenden Aufgaben am Herzen liegen.

Mit freundlichen Grüßen

Ansprechpartner

Hier können Sie eine Frage stellen: