Prüfung des Standorts Ulmer Straße 57

18.7.2024
AugsburgOberhausen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die SPD-Stadtratsfraktion stellt folgenden

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob die geplante neue Suchthilfe-Einrichtung in einer Mindestkonfiguration auch am Standort Ulmer Straße 57 umsetzbar wäre. Insbesondere soll geprüft werden, ob an dem Standort die folgenden Mindestanforderungen erfüllt werden können:

  1. Eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die Suchtkranken im Vergleich zum aktuellen beTreff
  2. Einrichtung einer Substitutionspraxis und der KVB-Wundversorgungspraxis
  3. Räumlichkeiten für eine gewisse Mindestzahl an Tagesschlafplätzen

Begründung:

Die Weiterentwicklung der Suchthilfe in Augsburg, verbunden mit einer Entschärfung der Situation auf dem Helmut-Haller-Platz, ist dringend notwendig. Angesichts der Sensibilität des Themas ist eine genaue Prüfung von Alternativen unerlässlich.

Aufbauend auf der Antwort auf unseren letzten Antrag ANT/24/11181 schlagen wir konkret vor, als mögliche Alternative den Standort Ulmer Straße 57 eingehender zu prüfen. Die Ulmer Straße 57 ist nach St. Johannes einer der wenigen Standorte, die für eine genauere Prüfung in Frage kommen, durch ihre Nähe zum Helmut-Haller-Platz ist zudem damit zu rechnen, dass die neue Einrichtung von den Klientinnen und Klienten gut angenommen wird.

Wir bleiben dabei, dass eine vertiefte Prüfung mindestens einer konkreten Alternative den Stadträtinnen und Stadträten eine fundiertere Entscheidung für oder gegen einen Standort ermöglichen würde.

Mit freundlichen Grüßen

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