Ratsbegehren Fußgängerzone in der Maximilianstraße

14.8.2023
AugsburgInnenstadt

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die SPD/DIE LINKE-die soziale fraktion stellt folgenden

Antrag:

Der Augsburger Stadtrat möge beschließen, dass über die Frage, ob ein Teilstück der Maximilianstraße zur Fußgängerzone wird, ein Bürgerentscheid (Ratsbegehren) nach Art. 18 a Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO) durchgeführt wird. Folgende Fragestellung soll Gegenstand des Bürgerentscheids sein: „Sind Sie dafür, dass die Maximilianstraße zwischen Merkurbrunnen und Herkulesbrunnen unter Durchführung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs zur Fußgängerzone wird?“

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob und in wieweit der Umgriff des bisherigen Verkehrsversuchs um den Bereich Hallstraße erweitert werden kann, so dass auch hier eine Fußgängerzonenregelung greift.

Begründung:

In der Stadtratssitzung am 19.05.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, einen 12-monatigen Verkehrsversuch für eine Fußgängerzone in der Maximilianstraße zwischen dem Herkulesbrunnen und dem Merkurbrunnen vorzubereiten und umzusetzen.

Der Verkehrsversuch startete am 01.05.2023. Schon kurz nach dem Start gab es von Teilen der Bürgerschaft, des Einzelhandels und anderen Interessensvertretungen massive Beschwerden über die Sperrung des 170 m langen Teilstücks in der Maximilianstraße.

Zwei Anliegende reichten per Eilantrag eine Klage beim Verwaltungsgericht ein.

Das Augsburger Verwaltungsgericht gab am Freitag der Klage in einem Eilverfahren statt, den Verkehrsversuch zu beenden. Die Stadt muss nun binnen zwei Wochen die Schilder, die die Straße teils zur Fußgängerzone machen, wieder entfernen.

Der nunmehr gerichtlich beendete Verkehrsversuch in der Maximilianstraße wirft die Frage auf, wie es im Hinblick auf den Autoverkehr mit dem Herzen der Augsburger Innenstadt weitergeht. Die Reaktionen aus der Stadtspitze, die zahlreichen öffentlichen Diskussionsbeiträge und die mediale Berichterstattung belegen, dass es sich bei der Frage, ob ein Teilstück der Maximilianstraße Fußgängerzone werden soll oder nicht, um ein Thema handelt, dass die Menschen in der ganzen Stadt bewegt und höchst unterschiedlich bewertet wird. Um Klarheit für etwaige weitere Planungsprozesse zu erhalten, beantragt unsere Fraktion die Durchführung eines Bürgerentscheids auf Grundlage eines Ratsbegehrens.

Seit Jahren wird über eine Verkehrsberuhigung der Hallstraße und die Einrichtung eines Schulcampus diskutiert. Vor allem die Schulfamilien des Holbein-Gymnasium und der Ulrichschule sind mit der Situation des täglichen Durchgangsverkehrs in der Hallstraße sehr unzufrieden und zurecht in Sorge um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler. Aus diesem Grund ist es aus unserer Sicht angezeigt, zeitgleich zu prüfen, den Umgriff des bisherigen Verkehrsversuchs um den Bereich der Hallstraße zu erweitern

Mit freundlichen Grüßen

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