Seniorenheim Ebnerstraße: Der ehemalige Betreiber Sereni Orizzonti darf nicht durch die Anmietung des Heims durch die Stadt profitieren

8.4.2022
AugsburgOberhausen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Stadt Augsburg beabsichtigt, das ehemals als Seniorenheim genutzte Gebäude in der Ebnerstraße anzumieten und die Immobilie für die Unterbringung geflüchteter Menschen (dem Vernehmen nach vor allem aus der Ukraine) zu nutzen. Wir begrüßen es grundsätzlich, dass die Stadt bestrebt ist, geflüchtete Menschen in Immobilien unterzubringen, die einen gewissen Komfort und eine gewisse Privatsphäre ermöglichen. Die ist in der gegenständlichen Immobilie, die aus vielen kleinen Einheiten jeweils mit eigenem Bad besteht, zweifelsohne der Fall. Ungeachtet der positiven Grundvoraussetzungen und im Nachgang zu den Ausführungen von Herrn Sozialreferenten Schenkelberg und Herrn Ordnungsreferenten Pintsch haben wir folgende

Anfragen:

  1. Inwieweit ist sichergestellt, dass der ehemalige Betreiber des Seniorenheims, dessen Geschäftsmodell nach Medienberichten im Wesentlichen die Gewinnmaximierung in einer Pflegeeinrichtung zu Lasten der Bewohner*innen war, nicht von der Anmietung durch die öffentliche Hand profitiert?
  2. Ist es richtig, dass ehemalige Bewohner*innen dieses Seniorenheimes, nach wie vor auf die Rückzahlung ihres Pflegeanteils für den Monat Februar warten? Welche Unterstützung erfahren sie hierbei durch die Stadt Augsburg?
  3. Inwieweit zieht die Stadt Möglichkeiten in Betracht, etwaige Mietzinsen für die Nutzung als Unterkunft für geflüchtete mit offenen Forderungen gegenüber dem ehemaligen Betreiber des Heims gegen zu rechnen?
  4. Ist es möglich die städtischen Mietzahlungen für die Unterbringung von geflüchteten Menschen in der Ebnerstraße auf ein Treuhandkonto zu überweisen, um sicherzustellen, dass etwaige Ansprüche gegen Sereni Orizzonti zumindest aus diesen Zahlungen heraus beglichen werden können?
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